Casa-Greta

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Casa Greta Ferienwohnungen

1. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald wir Ihre Buchungsanfrage schriftlich (per E-Mail oder Post) bestätigen und die vereinbarte Anzahlung (siehe „Bezahlung“) auf unserem Konto eingegangen ist.

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises auf unser Konto zu leisten. Der Restbetrag ist bei Anreise in bar zu entrichten.
Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung) sind – sofern nicht anders angegeben – im Mietpreis enthalten.

3. Reiserücktritt durch den Mieter

Der Rücktritt von der Buchung ist schriftlich (per E-Mail oder Post) zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 90 Tage vor Anreise: 25 % des Mietpreises

  • 89 bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises

  • 29 bis 7 Tage vor Anreise: 75 % des Mietpreises

  • ab 6 Tage vor Anreise: 100 % des Mietpreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Tritt ein Ersatzmieter ein, werden bereits gezahlte Beträge – abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 € – erstattet.

4. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag vor Anreise oder nach Reisebeginn zu kündigen, wenn die Durchführung infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) erheblich erschwert oder unmöglich wird. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. An- und Abreise

  • Anreise: ab 15:00 Uhr (frühere Anreise nur nach Absprache)

  • Abreise: bis 10:00 Uhr

Eine verspätete Anreise oder vorzeitige Abreise berechtigt nicht zu einer Minderung oder Rückerstattung des Mietpreises.

6. Sorgfaltspflicht des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung sowie deren Einrichtung pfleglich zu behandeln.
Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sowie für abhanden gekommene Gegenstände haftet der Mieter.
Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für:

  • Ausfälle oder Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung,

  • Einschränkungen bei technischen Einrichtungen (z. B. Heizung),

  • Sach- oder Personenschäden, die auf dem Gelände oder bei Freizeitaktivitäten entstehen,

  • Schäden durch höhere Gewalt oder durch Dritte verursacht.

Der Vermieter verpflichtet sich jedoch, gemeldete Mängel schnellstmöglich zu beheben.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Acqui Terme, Italien.

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